Februar 08 2023

Neues jahr, neue vorschriften

Ab Januar 2023 gelten die aktualisierten Vorschriften für die Umweltkennzeichnung von Verpackungen

Wie viele vielleicht schon wissen, gelten ab dem 1. Januar 2023 neue Anforderungen an die Umweltkennzeichnung von Verpackungen. Die Vorschriften legen fest, dass „alle Verpackungen gemäß den geltenden technischen UNI-Normen und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Europäischen Kommission angemessen gekennzeichnet werden müssen, um ihre Sammlung, Wiederverwendung, Verwertung und ihr Recycling zu erleichtern und den Verbrauchern korrekte Informationen über den endgültigen Bestimmungsort der Verpackungen zu liefern“.

Natürlich betrifft die neue Verordnung auch unsere Produkte, und wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Verpackungen bereits an diese Anforderung angepasst haben. Alle Verpackungen – Primär-, Sekundär- und Tertiärverpackungen – enthalten, soweit dies möglich ist, die in der Entscheidung 97/129/EG vorgeschriebene alphanumerische Codierung.
In den Fällen, in denen dies aufgrund technischer Beschränkungen, die ausschließlich mit der Form und der Beschaffenheit der Verpackung selbst zusammenhängen, nicht möglich ist, finden Sie die detaillierte Liste mit allen Informationen zur Umweltkennzeichnung in der Datei, die Sie über die Schaltfläche unten herunterladen können.

VERPACKUNGSLISTE

Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass das Dekret die Möglichkeit vorsieht, Verpackungen ohne die neuen ministeriellen Anforderungen an die Umweltkennzeichnung zu vermarkten, wenn sie bereits ab dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht wurden. Dies gilt jedoch nur, solange der Vorrat reicht.

Für weitere Informationen und Klarstellungen bezüglich der Umweltkennzeichnung und unserer Verpackungen wenden Sie sich bitte an marketing@duranteadesivi.com